Richtlinien der Vertraulichkeit

Seit dem 1. April 2002 gilt für alle Unternehmen, die im amtlichen Handel und geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse gelistet sind, die Emittenten-Compliance-Verordnung.
bwin Interactive Entertainment AG hat in Zusammenarbeit mit den Firmenanwälten unter Einhaltung der Vorgaben durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde eine Compliance-Organisation erarbeitet, die die missbräuchliche Verwendung und Weitergabe von Insider-Informationen verhindern soll.

Bei bwin Interactive Entertainment AG wurden insgesamt 26 ständige Vertraulichkeitsbereiche definiert. Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter der ständigen und projektbezogenen Vertraulichkeitsbereiche sowie sonstige Personen, die Zugang zu Insider-Informationen haben, sind zur Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der Compliance-Richtlinie verpflichtet. Zur Sicherstellung des bewussten und verantwortungsvollen Umgangs mit vertraulichen Informationen werden in Workshops Führungskräfte sowie Personen aus Vertraulichkeitsbereichen mit der Compliance-Richtlinie vertraut gemacht.

Zusätzlich wurde eine Compliance-Verantworliche ernannt und Sperrfristen, Handesverbote sowie Grundsätze für den Umgang mit vertraulichen Informationen festgelegt.

Um die missbräuchliche Verwendung und Weitergabe von Insider-Informationen zu verhindern, wurden ebenso Bestimmungen im Bereich der Dokumentation und der Weitergabe sensibler Daten an interne sowie externe unternehmensfremde Personen definiert. 

Der Handel von bwin Aktien durch den Vorstand und Aufsichtsrat wird der Finanzmarktaufsicht gemeldet und auf der Website der Finanzmarktaufsicht veröffentlicht.